Die Beweislast für das Vorliegen eines der vorgenannten Ausnahmetatbestände trägt der jeweilige Informationsempfänger.
11.4
Die Vertragspartner werden bei der Geheimhaltung der Informationen die gleiche Sorgfalt anwenden wie hinsichtlich ihrer eigenen Betriebsgeheimnisse. Sie stehen einander dafür ein, dass ihre Mitarbeiter - soweit sie Kenntnis von Informationen erlangen können - entsprechend verpflichtet sind.
11.5
Alle Rechte an den Informationen verbleiben beim informierenden Vertragspartner. Unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages wird jeder Vertragspartner die ihm übermittelten Informationen für weitere fünf Jahre nach Erhalt der Informationen nur gemäß dieser Vereinbarung verwenden.
12
Nebenabreden, Vertragsänderungen, und -ergänzungen, Form
12.1
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
13
Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
13.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur Erasmus A. Baumeister zuständige Gericht.
13.2
Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
13.3
Die Vertragssprache ist Deutsch.
14
Allgemeine Bestimmungen
14.1
Wenn der vorliegende Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
14.3
Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Ziffer 14.2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
14.4
Erfüllungsort für an die Agentur Erasmus A. Baumeister zu leistende Zahlungen ist Köln.
14.5
Der Vertragspartner darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur Erasmus A. Baumeister übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
14.6
Der Vertragspartner hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens der Agentur Erasmus A. Baumeister unverzüglich anzuzeigen.
14.7
Der Vertragspartner willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Agentur Erasmus A. Baumeister bzw. Dritten gemäß Ziffer 2.4. gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des vorliegenden Vertrages zweckmäßig ist.
Köln, den 05. August 2003 (letzte Änderung: Oktober 2011)